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MC (Mini-Cupper) Klassenvorschriften Stand 22/03/2005

 

1. Hersteller

MC's dürfen nur von lizenzierten Herstellern bezogen werden, die von der Klassenvereinigung bestimmt werden. Rumpf, Kiel, Segel, und Ruder dürfen nur vom lizenzierten Hersteller geliefert werden. Das sind zur Zeit:

- Für den Rumpf: Bootswerft Hein
- Für die Segel: Clown Sails und Latsch
- Für den Kiel: Heiner Forstmann
- Für das Ruderblatt: Nils Prothmann

Der Rumpf wird nur als Einheit, mit verklebter Deck/Rumpfverbindung, zwei Spannten, Kielschwein, Deckbalken, Ruderklotz und entsprechenden Dopplungen geliefert. Lage, Stärke und Material der eingebauten Teile müssen dem Durchschnitt der bisher gebauten Boote entsprechen.

2. Vermessunq

Kein Modellboot darf als Mini-Cupper betrachtet werden, bis das Boot vom technischen Obmann vermessen ist und eine Segelnummer bekommen hat. Nach jeder Änderung am Rumpf oder Spieren bzw. Austausch von Kiel, Ruder und Spieren muss der MC neu vermessen werden. Boote ab der Segelnummer 369 benötigen zum Nachweis der Vermessung einen vom technischen Obmann unterschriebenen Messbrief. Nach der Erstvermessung ist der Eigner verantwortlich für die Einhaltung der Klassenvorschrift.

3. Konstruktion und Maße

3.1  Rumpf, Kiel, Ruder, segelplan und grundlegende Beschläge müssen den Bauspezifikationen, Klassenvorschriften und den offiziellen Plänen entsprechen.

3.2 Jede angebliche oder vermutete Änderung an der Konfiguration des Rumpfes, Kiel, Ruder oder Rigg des MC's, wofür besondere Beschreibungen nicht in den Regeln oder Spezifikationen erwähnt sind, oder einem diesbezüglichen Protest folgend, soll von einem Vermesser mit einer Probe aus 5 anderen MC's verglichen werden.

3.3 Kiel und Ruder dürfen nur in den original Außenmassen verkleinert werden.

3.4 Es sind maximal zwei Steuerfunktionen erlaubt, ein Ruderservo und eine Segelwinde.

3.5 Abstand Mitte Mastfuß bis Mitte Pütting 75-85 mm.

3.6 Die Segelnummern im Groß müssen mindestens 80 mm Höhe, 40 mm Breite und eine Strichstärke von 10mm aufweisen. In der Fock brauchen keine Nummern gefahren zu werden.

3.7   Es ist ein ausreichend dimensionierter Bugfender zu fahren.

4. Gewicht

4.1   Das trockene Basismodellgewicht darf segelfertig 8kg nicht unterschreiten. Gewogen wird segelfertig, mit Rigg, Segeln, Blöcken, Schoten, Plichtabdeckung, Akkus, ohne Trimmgewichte (4.4). Man kann mehrere Akkus vermessen lassen, der Tausch während einer Wettfahrtserie gegen einen leichteren unvermessenen Akku ist nicht gestattet.

4.2   Ballastsmaterial darf kein höheres spezifisches Gewicht als Blei, 11,3 kg/dmn haben.

4.3   Der Ballast darf, während einer Wettfahrt, im Boot nicht bewegt, verschoben, vergrößert oder reduziert werden.

4.4   Trimmgewichte sind erlaubt, sie müssen im Rumpf befestigt werden. Das Wechseln der Trimmgewichte zwischen den Wettfahrten ist erlaubt.

4.5   Erreicht ein Boot nicht das vorgeschriebene Gewicht, werden Ausgleichsgewichte von max. 500 Gramm an der Innenkante Spiegel    befestigt.

5. Verbote

5.1 Der Gebrauch von mehr als einem Großsegel und einer Fock oder Neuerung davon, während einer Regattaserie, ist verboten. Beschädigte Segel dürfen nach Ermessen der Regattaleitung repariert oder ersetzt werden.

5.2 Die Verwendung von Kohlefaser, Kevlar oder anderen neu entwickelten synthetischen Materialien, ist am Rumpf und Rigg, ausgenommen Schoten (laufendes Gut), verboten. Der Cockpitbodendeckel darf ebenfalls nicht aus oben genannten Materialien gefertigt werden.

5.3 Der Baumniederhohler darf nur geringen Spielraum zwischen Mast und Baum haben.

5.4 Klemmen und Klampen an den Bäumen sind nur in dem Bereich erlaubt, der nicht über die Decks-Außen-Kante ragt.

6. Regatten.

6.1 Es müssen mindestens fünf MC's gestartet sein um die Regatta als Ranglistenregatta werten zu können.

6.2 Es sollten mind. acht Wettfahrten während einer Ranglistenregatta gesegelt werden.

6.3 Es wird nach den I WB, Anhang B7 gesegelt.

Änderungen der Bau- bzw. Klassenvorschriften von der Jahreshauptversammlung 2003

- Wegfall des Maßes „Vorstag“ 10mm in der Bauvorschrift. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
- Wegfall der Festlegung von 9,6 Volt Batteriespannung. Die Versammlung stimmt einstimmig zu.
- Die Bauform von Hein sollte dahingehend geändert werden, dass sie am Bug um ca. 1 cm gekürzt wird, damit man dort einfach mit Sikaflex eine Gumminase ansetzen kann.
- Die Bauform von Hein sollte am Spiegel so verändert werden, dass Wasser ungehindert (zum Beispiel durch wegnehmen der Kante, oder 2 Wasserrinnen) ablaufen kann. Die Versammlung stimmt diesem Antrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen zu.

 

Änderungen der Bau- bzw. Klassenvorschriften von der Jahreshauptversammlung 2011

 
Das Großsegel kann mittels zweier Ösen (Vorliek und Achterliek) um ca. 20cm in seiner Vorlieklänge verkürzt werden.
Es bleibt die Festlegung bestehen, dass nur „ein“ Großsegel während einer Wettfahrtreihe gesegelt werden darf.
Reffen kann durch eine Wettfahrtleitung nicht angewiesen werden – jeder Aktive ist in seiner Entscheidung zu reffen frei!